AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LocalBranding GmbH

Version 4.1 vom 02.04.2020 (aktuell)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die LocalBranding GmbH (im Folgenden „LocalBranding“ oder „Auftragnehmerin“) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Kundin bzw. der Kunde (im Folgenden auch "die Auftraggeberin" bzw. "der Auftraggeber“) und LocalBranding (im Folgenden einzeln oder gemeinsam auch „Partei(en))“ vereinbaren diese AGB als Bestandteil der Rechtsgeschäfte zwischen ihnen.

(2) Alle Angebote von LocalBranding richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).

(3) Abweichende, ergänzende oder in diesen AGB nicht geregelte Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch wenn LocalBranding nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LocalBranding.

(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

(5) Sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die jeweiligen Vergaberichtlinien und –bedingungen der Organisationen, welche die unterschiedlichen Top-Level-Domains (TLD bzw. "Domainendungen") verwalten. Links zu den aktuellen Bedingungen der entsprechenden TLD liegen unter https://localbranding.de/domains-vergaberichtlinien.html

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von LocalBranding sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angebote auf unseren Websites, in anderen digitalen Medien, in Printmedien oder anderweitigen Präsentationen.

(2) Die Bestellung oder Buchung seitens des Kunden über die Websites von LocalBranding stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem der Kunde auf der Bestell- bzw. Buchungsübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« bzw. »Buchen« klickt, erklärt der Kunde verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von ihm ausgewählte(n) Leistung(en) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Sofern eine Bestellung/Buchung (im Folgenden einheitlich „Bestellung“) über eine unserer Websites erfolgt ist, erhält der Kunde zunächst per Email eine Empfangsbestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kunden-Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Unabhängig davon, auf welchem Weg die Bestellung erfolgt ist, wird der Vertrag zwischen den Parteien erst geschlossen, wenn der Kunde von LocalBranding eine Auftragsbestätigung in Textform erhält. Der Vertragsinhalt wird jeweils durch die Auftragsbestätigung und diese AGB genau bestimmt. LocalBranding kann die Annahme einer Bestellung jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(5) Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen haben die Mitarbeiter von LocalBranding nicht das Recht, von der Auftragsbestätigung und diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen.

(6) Änderungen des Umfangs oder Inhalts vor oder nach Leistungsbeginn erfordern eine neue Bestätigung von Seiten LocalBranding. Weder eine verneinende noch eine ausbleibende bejahende Willenserklärung des Kunden zu dieser neuen, den ursprünglichen Kaufvertrag ändernden Bestätigung, setzen den ursprünglichen Kaufvertrag außer Kraft. Das Recht zum Rücktritt nach §§ 323, 324 BGB bleibt unberührt.

(7) Sofern die durch den Kunden bestellte Leistung eine Vereinbarung zur Verarbeitung persönlicher Daten im Auftrag nötig macht, wird diese zwischen den Parteien mit gesonderter Vereinbarung geschlossen.

§ 3 Leistungen

(1) Der Umfang der einzelnen Leistungen von LocalBranding ergibt sich jeweils aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des jeweiligen Angebots bzw. aus der an den Kunden übersandten Auftragsbestätigung. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch LocalBranding bestätigt werden.

(2) Soweit LocalBranding kostenlose Zusatzleistungen bietet, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. LocalBranding ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird LocalBranding den Kunden rechtzeitig informieren.

(3) LocalBranding kann seine Leistungen erweitern, dem technischen Fortschritt anpassen und/oder optimieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich erscheint oder gesetzliche Vorschriften diese Leistungsanpassung zur Pflicht machen.

(4) Zu technischer Unterstützung (Support) ist LocalBranding dem Kunden gegenüber nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt LocalBranding dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. LocalBranding leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

(5) Registrierung von Domains:

  1. Beauftragt der Kunde LocalBranding mit der Registrierung einer Domain, wird der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (Registry) geschlossen. LocalBranding wird lediglich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig.
  2. Es gelten die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle (siehe unter: https://localbranding.de/domains-vergaberichtlinien.html)
  3. LocalBranding übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung der beantragten Domain und prüft auch nicht, ob die Domain frei von Rechten Dritter ist. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich.
  4. Der Kunde kann von der tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die betreffende Registry bestätigt ist. LocalBranding ist berechtigt, die Domain nach Vertragsende freizugeben.

(6) Website-Hosting & Email Dienste:

  1. LocalBranding stellt mithilfe eines spezialisierten Providers als Drittem im Sinne von § 4, Platz und Infrastruktur auf Web- und Email-Servern, die in Rechenzentren in Deutschland betrieben werden, in verschiedenen Leistungspaketen bereit.
  2. Der von LocalBranding als Dritter im Sinne von § 4 beauftragte Provider gewährleistet die Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die der Provider nicht zu vertreten hat.
  3. Der Provider kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
  4. Der Provider kann die an seine Kunden gerichteten Emails zurückweisen, wenn aufgrund objektiver Kriterien anzunehmen ist, dass eine Email schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
  5. LocalBranding behält sich das Recht vor, für den Kunden eingegangene Nachrichten zu löschen, sofern sie vom Kunden abgerufen oder weitergeleitet wurden oder nicht binnen drei Monaten nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. LocalBranding ist des Weiteren berechtigt, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Zudem ist LocalBranding berechtigt, die Größe eingehender und ausgehender Nachrichten angemessen zu begrenzen.
  6. Technischer Support für Email-Accounts oder Web-Präsenzen ist in der Leistung von LocalBranding nur enthalten, soweit er in der gültigen Leistungsbeschreibung ausgewiesen und Vertragsbestandteil ist.
  7. Im Falle eines Domain-Umzuges findet ein Umzug gespeicherter Email-Bestände nicht statt. Sofern der Kunde seine Email-Postfächer beim bisherigen Provider belassen will und soweit dies dort möglich ist, kann der Kunde LocalBranding beauftragen, entsprechende DNS-Einträge zu vorzunehmen.
  8. Soweit der Kunde eine feste IP-Adresse erhält, behält sich LocalBranding vor, diese zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

(7) Email-Marketing-Server:

  1. LocalBranding stellt Platz und Infrastruktur für den Newsletter-Versand auf Email-Servern, die in Rechenzentren in Deutschland betrieben werden, in verschiedenen Leistungspaketen bereit. Dies erfolgt mithilfe eines spezialisierten Providers als Drittem im Sinne von § 4.
  2. LocalBranding stellt dem Kunden einen Account mittels Onlinezugriff über den Webbrowser zur Verfügung. Dort stehen eine Reihe unentgeltlicher Funktionen zur Verfügung (Adresslisten-Upload bzw. -Erstellung, Entwurf und Vorbereitung von Emails für den Versand u. m.). Die Gewährleistung einer bestimmten Verfügbarkeit der genannten und weiterer unentgeltlicher Funktionen ist nicht Gegenstand der Leistungen von LocalBranding.
  3. Der Versand von Newslettern über den Email-Marketing-Server ist eine entgeltpflichtige Leistung. LocalBranding kann dabei nicht gewährleisten, dass über den Email-Marketing-Server versendete Emails auch tatsächlich ihre Empfänger erreichen. Der Provider von LocalBranding wird jedoch das Erforderliche unternehmen, um die Emails in Richtung der vom Kunden angegebenen Empfänger in das öffentliche Internet zu übergeben.
  4. Der Provider stellt die Funktion des Versands von Mailings mit einer Verfügbarkeit von 95% im Kalendermonat zur Verfügung. Darin nicht inbegriffen sind Zeiten, während derer die Nutzung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen nötiger Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass der Provider diese zu vertreten hat. Das Zeitfenster für solche Wartungsarbeiten liegt werktags zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr.
  5. Der Provider erhält von jedem Mailing eine Kopie und behält sich vor, das Mailing nachträglich auf Vertrags- bzw. Gesetzesverstöße zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt vorbehaltlich eines besonderen Anlasses lediglich stichprobenweise. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Inhalte eines Mailings seitens des Providers oder LocalBrandings besteht nicht.
  6. Die Pflichten des Providers bzw. LocalBrandings umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Der Provider übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. Der Provider übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf die der Provider keinen Einfluss hat.
  7. Der Provider ist berechtigt, jederzeit selbständig Updates und Erweiterungen durchzuführen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, die weitere Durchführung seiner Leistungen von der Abgabe einer gesonderten Erklärung über die Einhaltung von Anti-Spam-Regelungen per Post oder Telefax abhängig zu machen.

(8) Account Verwaltung bei Drittanbietern:

  1. Sofern der Kunde LocalBranding mit der Anmeldung seiner Internetpräsenz oder mit der Eröffnung eines Accounts bei Drittanbietern beauftragt, wird LocalBranding nur als Vermittler tätig. Die Entscheidung über Aufnahme und Aufnahme-Zeitpunkt liegt allein beim Betreiber des jeweiligen Online-Dienstes.
  2. Dies gilt für Suchdienste, Firmenverzeichnisse, SocialMedia-Portale, Analyse-Dienste, Dienste zur Steuerung digitaler Werbung und alle anderen Online-Dienste gleichermaßen.

(9) Druckaufträge:

  1. LocalBranding führt alle Druck-Aufträge auf der Grundlage der von der Auftraggeberin angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Daten müssen LocalBranding in den Dateiformaten geliefert werden, die in den Auftrags-Formularen angegeben sind. Für andere Dateiformate kann LocalBranding eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde von LocalBranding vorher in Textform ausdrücklich bestätigt.
  3. LocalBranding treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) durch die Auftraggeberin oder einen von ihr eingeschalteten Dritten keine Prüfungspflichten - es sei denn, Prüfungen sind gesondert beauftragt.

§ 4 Aufträge an Dritte

(1) LocalBranding ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber der Auftraggeberin selbst auszuführen oder auf eigene Kosten durch Dritte zu erfüllen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Soweit LocalBranding Aufträge an Dritte erteilt, insbesondere, aber nicht ausschließlich aufgrund von Kundenbestellungen, gelten die Dritten nicht als ihre Erfüllungsgehilfen. LocalBranding tritt jedoch alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die ihr gegenüber Dritten zustehen, an die Auftraggeberin ab. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Arbeitsergebnisse und Dienste Dritter wird ausgeschlossen.

§ 5 Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

(1) Der Kunde wird LocalBranding im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle Daten und Dokumente, Ressourcen und Informationen, welche für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags nötig sind, zur streng vertraulichen Behandlung zeitgerecht zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von LocalBranding nur dann weiterzugeben, wenn LocalBranding sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

(3) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von LocalBranding Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen er Urheberrechte besitzt, räumt der Kunde LocalBranding im Rahmen der Vertragserfüllung das Recht zu denjenigen Verwertungshandlungen ein, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen von LocalBranding entsprechen.

(4) Soweit nötig und zumutbar, wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

(5) Die Pflichten des Kunden zur Gewährleistung der Datensicherheit finden sich unter § 19.

(6) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von LocalBranding wie z.B. einer Website oder eines Programms auftreten, wird der Kunde LocalBranding unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation davon unterrichten.

(7) Der Kunde sichert zu, die geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aber das Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht einzuhalten.

(8) Registrierung und Accounts (sofern gebucht)

  1. Sofern der Kunde selbst eine Registrierung auf einer der Websites von LocalBranding durchführt oder diese von LocalBranding durchführen lässt oder bei sonstigen zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen, ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Zugangsdaten und Passwörter, die LocalBranding ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung übermittelt bzw. überlässt, oder die der Kunde selbst anlegt, streng geheim zu halten und LocalBranding sofort zu informieren, wenn er erfährt, dass diese unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangt sind.
  3. Ferner verpflichtet sich der Kunde, jede Nutzung der Leistungen von LocalBranding unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,

(9) Email-Dienste (sofern gebucht)

  1. Sofern der Kunde Email-Postfächer bei LocalBranding unterhält, ist er selbst für die Einstellungen seines lokalen Email Clients verantwortlich, es sei denn LocalBranding wird hiermit beauftragt. Dies gilt insbesondere für solche Einstellungen, welche zur unbegrenzten Speicherung von Emails auf dem Server und damit zur Ausschöpfung der vereinbarten Postfachgröße führen. Ein hierdurch nötig werdendes Eingreifen von LocalBranding ist in jedem Fall kostenpflichtig.
  2. Beauftragt der Kunde LocalBranding mit dem Transfer einer bestehenden Domain, ist er für den gegebenenfalls nötigen, rechtzeitigen Abruf seiner unter dieser Domain laufenden Email-Postfächer auf dem alten Server selbst verantwortlich.
  3. Der Kunde sichert zu, dass er die in seinen Email-Postfächern eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen abruft.

(10) Email-Marketing (sofern gebucht)

  1. Die Auftraggeberin unterlässt es, sog. Spam-Mails, insbesondere unzulässige, unverlangte Werbung an Dritte zu versenden. Des Weiteren sichert die Auftraggerberin zu, nur wahrheitsgemäße Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf keine Weise zu verschleiern.
  2. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der Email deutlich zu machen und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
  3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich vorbehaltlich der Ausnahme des § 7 Absatz 3 UWG dazu, Mailings ausschließlich an solche Empfänger zu senden, von denen ihr eine ausdrückliche und von sonstigen Erklärungen und Vertragsbestimmungen separate Einwilligung zum Empfang vorliegt,
  4. Die Auftraggeberin setzt in ihren Werbe-Emails (Newsletter) ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Impressum im Sinne des § 5 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG).
  5. Die Auftraggeberin integriert eine kostenlose und einfach zu handhabende Option zur Vermeidung künftiger Sendungen an den Adressaten in ihre Mailings, wobei das Abbestellen von Emails durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten möglich sein muss und Abmeldungen unverzüglich zu bearbeiten sind.
  6. Die Auftraggeberin löscht Email-Adressen aus der Mailingliste, wenn nach dem Versand an diese Adressen drei Hard-Bounces erfolgten.
  7. Wenn von LocalBranding gefordert, ist der Kunde verpflichtet, schriftlich darzulegen, auf welche Art und Weise die Email-Adressen gesammelt wurden. Weiterhin kann LocalBranding vom Kunden verlangen, Einverständniserklärungen der Empfänger vorzulegen. Dies gilt insbesondere im Falle der Buchung und Nutzung des Zusatzdienstes „Empfängerstatistik“ durch den Kunden.
  8. Der Kunde stellt sicher, dass bei einem Email-Versand ins Ausland nicht gegen dortiges Recht verstoßen wird.

(11) Druckaufträge (sofern gebucht)

  1. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein die Auftraggeberin verantwortlich. Die Auftragnehmerin hat das Recht, Kopien anzufertigen.

§ 6 Abnahme der Leistungen

(1) Nach Maßgabe des jeweiligen Entwicklungsprozesses legt LocalBranding dem Kunden die beauftragten Objekte zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ggf. Änderung vor - insbesondere vor der Produktion von Werbemitteln, und/oder deren Veröffentlichung.

(2) Der Kunde wird die Leistungen von LocalBranding nach Maßgabe der von LocalBranding vorgelegten Dokumente unverzüglich abnehmen, bzw. nötige Korrekturen unverzüglich übermitteln, sobald LocalBranding die Abnahmebereitschaft mitteilt.

(3) Anzahl und Umfang der von LocalBranding durchzuführenden Korrekturen und Änderungsschritte sind in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen aufgeführt.

(4) Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß abgenommen,

  1. wenn der Kunde bzw. einer seiner Beauftragten oder Bevollmächtigten mit der letzten Freigabe mündlich oder schriftlich die Abnahme erteilt; oder
  2. spätestens nach 20 Werktagen, wenn LocalBranding die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und bis zum Ablauf der Frist keine weitere Korrekturaufforderung erhält; oder
  3. wenn der Kunde die Leistung oder Teile davon nutzt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von LocalBranding erbrachten Leistungen beruht.

(5) Druckaufträge

  1. Bei farbigen Korrekturabzügen für Druckaufträge, digital oder als Ausdruck, sind die Farben aus technischen Gründen nicht 100% farbverbindlich für den Druck.
  2. Letzte Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit insbesondere der in Werbemitteln aufgeführten Angaben und für Tippfehler trägt, auch bei unbenommener Sorgfaltspflicht von LocalBranding, die Auftraggeberin.

§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Termine und Fristen, die LocalBranding nennt, sind immer unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Unabhängig davon sind Leistungszeitangaben von LocalBranding grundsätzlich keine Fixtermine im Sinne § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB bzw. § 376 HGB.

(2) Verbindliche Liefertermine oder –fristen bedürfen der Schriftform. Liefertermine und –fristen verlängern sich entsprechend der Verzögerung, wenn

  1. LocalBranding selbst nicht rechtzeitig und richtig beliefert und informiert wird;
  2. Technische und andere Fragen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht geklärt werden konnten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
  3. der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere soweit er Layouts, Entwürfe oder andere Vorschläge im Rahmen der Erfüllung des Vertrages nicht unverzüglich mündlich oder schriftlich freigibt bzw. Änderungen mitteilt oder nötige Dokumente nicht rechtzeitig übermittelt;
  4. der Kunde Änderungen oder Ergänzungen seiner Anforderungen wünscht, die nicht nur von geringfügigem Umfang sind;
  5. der Kunde im Zahlungsverzug ist;
  6. ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, auf das LocalBranding keinen Einfluss hat (z. B. behördliche Maßnahmen, gleichgültig ob gültig oder ungültig, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks und Aussperrungen, soweit diese Hindernisse von nicht nur unerheblichem Einfluss auf die Leistungserfüllung sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Lieferverzuges oder bei einem Unterauftragnehmer von LocalBranding eintreten.

(3) LocalBranding ist zu Teilleistungen berechtigt.

(4) Gegebenenfalls vereinbarte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn am Tage der Übergabe an das Versandunternehmen die Frist noch nicht abgelaufen ist.

(5) Die Nichteinhaltung verbindlich schriftlich mitgeteilter Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er LocalBranding eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an LocalBranding.

(6) Wenn LocalBranding wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, wird der Kunde von LocalBranding darüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

§ 8 Gefahrenübergang und Versand

(1) Die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Lieferobjekte geht mit ihrer Übergabe an die Transportperson (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf den Kunden über. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin, Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Dritte selbst durchgeführt wird.

(2) Versandprodukte Deutsche Post

  1. Wird die Einlieferung auf Basis von Versendeprodukten der Deutschen Post beauftragt (z. B. DialogPost oder PostAktuell), so erfolgt die Einlieferung gemäß den vom Kunden vorgegebenen Zielgebieten.
  2. Mit der Annahme der Sendung und der Begleitpapiere durch die entsprechende Postverteilstelle gilt die Einlieferung als vertragsgemäß einwandfrei erfolgt. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Einlieferung der Sendung bei der gewählten Posteinlieferungsstelle auf den Kunden über. Versand bzw. Verteilung erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin.

(3) Lieferungen gelten ab Fertigungsbetrieb einschließlich Versand und Verpackung an die von der Auftraggeberin angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.

(4) Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung der Auftraggeberin abgeschlossen.

(5) Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. 

(6) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.

(7) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so trägt allein er ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und die Auftragnehmerin hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 9 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten erstrangig die Preise und Konditionen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung, welche dem Vertrag zugrunde liegt, zweitrangig die zum Zeitpunkt der Aus- oder Ablieferung auf den Websites (z. B. localbranding.de) ausgewiesenen Preise.

(2) Alle von LocalBranding genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Preise gelten jeweils für das beschriebene Leistungsverzeichnis und, wenn nicht anders ausgewiesen, inklusive Verpackung und Versand. Zusatzleistungen, die nicht im jeweiligen Leistungsverzeichnis enthalten sind, werden gesondert abgerechnet. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben wird LocalBranding dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

(4) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von LocalBranding zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden wird LocalBranding diese Arbeiten nur nach Absprache mit dem Kunden und gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(5) Sollte es zu Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Leistung kommen, so werden diese entsprechend den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Konditionen abgerechnet.

(6) LocalBranding kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer von LocalBranding gesetzten, angemessenen Frist widerspricht. LocalBranding weist den Kunden in der Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

(7) LocalBranding kann Rechnungen an den Kunden je nach Vereinbarung:

  1. per Email als Anhang übersenden an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse
  2. im Login des Kunden digital hinterlegen und dies per Email mitteilen.
  3. auf Wunsch und gegen eine von LocalBranding festgelegte Bearbeitungsgebühr per Brief zustellen.

(8) Für nicht von LocalBranding verschuldete Rechnungsänderungen kann LocalBranding eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.

(9) Rechnungen von LocalBranding sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

(10) Je nach Angebot kann LocalBranding mit dem Kunden Vorkasse, Zahlung nach Lieferung, Mietkauf, Ratenkauf oder Teilzahlung vereinbaren.

(11) LocalBranding stellt je nach Angebot variierende Zahlungsoptionen zur Verfügung – wie Einzug mittels SEPA-Basislastschrift, Zahlung per Überweisung, Sofortüberweisung, Sofort Pay, PayPal u.a. Zahlungen müssen ausschließlich in Euro erfolgen. Wechsel oder Schecks werden nicht akzeptiert.

(12) LocalBranding behält sich vor, der Auftraggeberin bei nicht erfolgreich durchgeführtem Lastschrifteinzug den Mehraufwand zu berechnen, mindestens jedoch 15,00 Euro netto. Ab dem Zeitpunkt der Rückbelastung ist die Forderung in Verzug.

(13) Angebote von LocalBranding können rabattierbar sein in Abhängigkeit von Vertragslaufzeiten und der für die Vertragslaufzeit insgesamt beauftragten Bestellsumme. Sollte der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit und zusätzlich zu den ursprünglich gebuchten Angeboten weitere Leistungen von LocalBranding bestellen, so hat er für diese Angebote Anspruch auf seinen aktuell vereinbarten Rabattsatz – Rabattierfähigkeit der Produkte vorausgesetzt.

(14) Die für die einzelnen Angebote möglichen Abrechnungszeiträume, Fälligkeiten, Zahlungsoptionen und Rabattierungen ergeben sich aus den Angebotsbeschreibungen auf den Websites und anderen Publikationskanälen von LocalBranding.

(15) Alle von LocalBranding erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen bei der Auftraggeberin kann die Auftragnehmerin eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.

(16) Nach sechs Wochen ab Zugang gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert, es sei denn er legt innerhalb dieser Frist schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.

(17) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

(18) Erst wenn LocalBranding über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Teilzahlungen und Abschlagszahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.

(19) Forderungen von LocalBranding kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von LocalBranding anerkannt sind. Ansprüche des Kunden können des Weiteren nur aufgerechnet werden, soweit diese in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung). Zudem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(20) Außer im Anwendungsbereich des § 354a HGB sind Ansprüche gegen LocalBranding nicht abtretbar.

(21) Überschreitet der Kunde das in der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum um 30 Tage, befindet er sich auch ohne Mahnung automatisch im Verzug. LocalBranding ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen, welche neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen und eine Pauschale von 40 Euro (BGB § 288 Abs. 2 und Abs. 5) zu berechnen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von LocalBranding bleiben davon unberührt.

(22) Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. LocalBranding kann Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten neben der Hauptforderung entstanden, so kann LocalBranding Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(23) Sollte der Kunde mit Zahlungen im Verzug stehen, die Forderungen für die Erteilung von Nutzungsrechten durch LocalBranding beinhalten, so erlöschen die betreffenden Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung.

(24) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen bei LocalBranding im Verzug, ist LocalBranding auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Accounts des Kunden und die Internetpräsenz des Kunden bis zum Eingang der offenen Beträge vorübergehend zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Vertrag zwischen Kunde und LocalBranding der Verzug im Einzelnen stammt. Die Entsperrung der Internetpräsenz kann LocalBranding in angemessener Weise berechnen.

(25) Wenn der Kunde auch nach Ablauf einer Fristsetzung noch in Zahlungsverzug ist, ist LocalBranding des Weiteren berechtigt, alle Leistungen zu löschen. Dies gilt insbesondere für den Zugriff auf Webserver, Mailserver, Domain-Name-Server. Betrifft der Leistungsverzug auch Pflichten aus der Führung von Domains, kann LocalBranding diese bei den zuständigen NIC ohne weitere Fristsetzung löschen oder nach Wahl verfahren.

(26) Ist LocalBranding die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich, weil der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, insbesondere Texte, Bilder oder andere vereinbarte Dokumente nicht liefert, oder keine Korrekturen mitteilt, kann nach LocalBranding spätestens nach 20 Werktagen die bis dahin gelieferte Leistung zur sofortigen Fälligkeit abrechnen – unabhängig von ihrer Verwendbarkeit für den Kunden.

(27) LocalBranding behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Angefangene Arbeiten werden, auch wenn nach Leistungsbeginn wesentliche Änderungen vereinbart werden, welche die Verwendbarkeit dieser angefangenen Arbeiten einschränken oder unmöglich machen, abgerechnet.

(28) Tritt der Kunde, gleichgültig aus welchem Grunde vom Vertrag zurück, oder verweigert er ernsthaft und endgültig die Annahme der vertraglichen Leistungen von LocalBranding, werden alle bis dahin angefallenen Leistungen sofort in Rechnung gestellt und fällig.

(29) Kommt der Vertragspartner gegenüber LocalBranding in Verzug und/oder gibt es berechtigten Anlass für LocalBranding, an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, ist LocalBranding unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte berechtigt,
- sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig zu stellen,
- eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen,
- angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bankbürgschaft zu verlangen,
- im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen
- gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(30) Verweigert die Auftraggeberin unberechtigterweise die Annahme der Ware, so hat LocalBranding das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist die Auftraggeberin einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.

(31) Mitarbeiter von LocalBranding haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar auf das von LocalBranding angegebene Bankkonto erfolgen.

§ 10 Vorbehalt an Eigentum und Nutzungsrechten

(1) Sämtliche gelieferten Leistungen und Waren sowie alle Nutzungsrechte bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von LocalBranding. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Leistungen bezahlt worden ist. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

(2) Gerät der Kunde in Verzug, erlöschen die gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Des Weiteren kann LocalBranding die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kundenkosten zurücknehmen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde anderweitig vertragswidrig verhält.

(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, muss der Kunde auf das Eigentum von LocalBranding hinweisen und LocalBranding unverzüglich benachrichtigen. Gleiches gilt, falls die Vorbehaltsware beschädigt wird oder verloren geht.

(4) Das vorbehaltene Eigentum gilt bei laufender Rechnung als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch offen stehenden Forderungen darf erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus diesem Weiterverkauf müssen jedoch bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an LocalBranding abgetreten werden.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Für alle Leistungen von LocalBranding, welche urheberrechtbehaftet sind, verbleiben die Urheberrechte und alle - außer den jeweils vom Kunden vertraglich erworbenen - gewerblichen Schutz- und Verwertungsrechte bei LocalBranding. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Dies gilt insbesondere und unabhängig von deren jeweiliger Schöpfungshöhe für Entwürfe, Layouts, Konzeptionen, Rohskizzen, Texte, Grafiken, Illustrationen, Fotos, Animationen, HTML-Code, CSS-Code, Programmcode, Code-Snippets, Skripte, Filme, Videos, Tonaufnahmen, Objekte, Strategie- und andere Konzepte, ausgearbeitete Pläne oder andere Werkschöpfungen, die LocalBranding im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt hat.

(3) Vorschläge der Auftraggeberin oder ihre sonstige Mitarbeit begründen keine Miturheberschaft.

(4) Alle urheberechtbehafteten Leistungen von LocalBranding, insbesondere wie in § 11 Abs 2 genannt und gleich ob in digitaler, gedruckter oder jeder anderen Form bilden zusammen mit der Einräumung der jeweiligen Nutzungsrechte an den Kunden eine einheitliche Leistung.

(5) Vor Fertigstellung und Endabnahme behandelt der Kunde diese Leistungen absolut vertraulich und nutzt sie keinesfalls anders als im Rahmen des Korrekturprozesses. Für noch nicht abgenommene Leistungen erteilt LocalBranding keinerlei Nutzungsrechte; sie dürfen vom Kunden weder verändert, noch intern oder öffentlich genutzt, noch an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, wie auch die Verwendung als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials ist ausdrücklich unzulässig.

(6) Für Leistungen überträgt LocalBranding dem Kunden das/die jeweils vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht(e) erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen und verzugsfreien Zahlung der Leistung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen vorläufig erlaubt ab der Endabnahme. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, LocalBranding über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu geben.

(7) Jegliches Nutzungsrecht ist ausdrücklich begrenzt auf den vertraglich vereinbarten, inhaltlichen, zeitlichen, räumlichen und medienspezifischen Umfang und die eingeräumte Nutzungsart gemäß jeweiliger Leistungsbeschreibung. Der Kunde darf Leistungen von LocalBranding nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Sämtliche nicht ausdrücklich erteilten Nutzungsrechte verbleiben auch nach vollständiger Zahlung bei LocalBranding.

(8) Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Leistungen oder Teile davon zu ändern, zu ergänzen, zu kopieren, in andere Ausdrucksformen zu übertragen oder die Änderung oder Ergänzung durch Dritte zu veranlassen.

(9) Jegliche Zweit- und/oder Weiterverwertung der Leistungen, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch LocalBranding. Dies gilt auch für die Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Kunden.

(10) Nutzungsrechte werden für urheberrechtbehaftete Leistungen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden und für begonnene Arbeiten, die nicht im Sinne des ursprünglichen Vertrages vollendet werden, ausdrücklich in keiner Weise erteilt. Dies gilt explizit auch nach der Zahlung für den entstandenen Aufwand. Für die Erteilung von Nutzungsrechten ist in diesem Fall die Umwandlung in einen neuen Vertrag nötig unter Anrechnung der erfolgten Zahlung.

(11) Nutzungsrechte für Leistungen, die auf von LocalBranding gehosteten Websites verwendet werden, erlöschen mit dem jeweiligen Hosting-Vertrag. Sämtliche erteilten Nutzungsrechte erlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn der Kunde in Verzug gerät und bei Rücktritt.

(12) Bei Rücktritt oder bei Nichterteilung oder bei Erlöschen von Nutzungsrechten ist der Kunde verpflichtet, alle betreffenden Leistungen und/oder deren Kopien auf erstes Verlangen an LocalBranding zurückzugeben oder zu vernichten.  

(13) Für die Verwendung von Lizenzmaterial von dritter Seite (z. B. Fotos, Texte, Website-Templates, Software etc.), das als Teil der Leistung von LocalBranding oder auch solitär verwendet wird, gilt:

  1. Verwendet LocalBranding fremdes Lizenzmaterial, so gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Verwerter bzw. der jeweiligen Open-Source Produkte. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter behafteter Bestandteile der Leistungen von LocalBranding erfolgt nicht.
  2. Auch für fremdes Lizenzmaterial gilt die strikte Beschränkung der Nutzung auf den vertraglich vereinbarten Umfang und Zweck im Sinne von Abs. 1) bis 10).

(14) Der Kunde ist verpflichtet, LocalBranding über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, in Kenntnis zu setzen sowie LocalBranding aktiv zu unterstützen, gegen einen Verletzer gewerblicher Schutzrechte gerichtlich vorzugehen.

(15) Sofern dem Kunden Verletzungen von Schutzrechten durch die Leistungen von LocalBranding bekannt werden (z. B. durch Abmahnungen Dritter), wird der Kunde LocalBranding unverzüglich informieren.

§ 12 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Für alle von LocalBranding geschaffenen Werke räumt der Kunde, unabhängig von deren Schöpfungshöhe, LocalBranding das Recht ein, an geeigneter Stelle einen Urhebervermerk zu integrieren mit LocalBranding-Logo, -Adresse, -Website und diesen, soweit es sich um digitale Werke wie Internet-Präsenzen handelt, auf die eigene Website zu verlinken.

(2) Der Kunde wird alle Urheber-, Schutz- und Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen und nicht entfernen. Dies gilt insbesondere auch für Websites und für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Bei jeder vertraglich erlaubten Vervielfältigung, Verbreitung und/oder jeder öffentlichen Wiedergabe von LocalBranding gelieferter, urheberrechtbehafteter Leistungen ist LocalBranding als Urheber zu nennen.

(3) LocalBranding ist berechtigt, erbrachte Leistungen, auch wenn in ihnen Kundenvorlagen mitverarbeitet wurden, zu Präsentations- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. LocalBranding darf den Kunden ab Beginn der Auftragsausführung öffentlich als ihren Kunden nennen. Beide Parteien haben zudem das Recht zur Veröffentlichung von Mitteilungen mit einer Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit oder einzelner Projekte.

§ 13 Aufbewahrung, Versicherung

(1) Alle Vorlagen, Daten und Gegenstände, welche LocalBranding vom Kunden erhält, werden mit größter Sorgfalt behandelt. Für das Eigentum der Auftraggeberin, insbesondere für Datenträger, Dateien, Filme, Manuskripte, Originale, Druckstöcke, reproduktionsfähige u. a. Vorlagen, Bildmaterial, Negative, Waren, Gegenstände, Equipment usw. wird jedoch von LocalBranding bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass LocalBranding der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.

(2) Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Wünscht die Auftraggeberin die Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er sie selbst zu besorgen.

(3) Soll LocalBranding die vom Kunden zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an die Auftraggeberin hinaus offen archivieren, so ist dies nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(4) Druckaufträge

  1. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung etwaiger Reklamation können nicht zurückgesandt werden. Gleiches gilt für sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern.
  2. Im Fall eines Folgeauftrags bei Druckaufträgen wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  3. Die Herausgabe von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung notwendig sind, ist ausgeschlossen.

§ 14 Vertragslaufzeit und Vertragskündigung

(1) Sofern mit Laufzeit gebuchte Leistungen Gegenstand des Vertrages sind, ist die Vertragsdauer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung verzeichnet.

(2) Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneut um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht bis 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

(3) Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (Dauerschuldverhältnisse), so kann er mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Jahres.

(4) Ist ein Vertrag mit fester Gesamtlaufzeit geschlossen, endet dieser mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit automatisch.

(5) Bucht oder kündigt der Kunde zusätzliche Leistungsoptionen zu einem laufenden Vertrag, so wird dadurch die Vertragslaufzeit der anderen gebuchten Leistungen nicht berührt.

(6) Etwaig im Voraus bezahlte Leistungsentgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet.

(7) Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages mit Laufzeit, gleichviel aus welchem Grund, werden die aufgrund des Vertrages gewährten Rabatte vollständig und sofort nachberechnet. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, den entsprechenden Betrag auf erste Anforderung zu zahlen.

(8) Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Die gesetzlichen Erleichterungen zur Schriftform, insbesondere jene nach § 127 BGB, finden Anwendung). Sofern LocalBranding eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kunden-Accounts wirksam gekündigt werden.

(9) Kündigt der Kunde seinen Vertrag mit LocalBranding, so lässt dies den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an LocalBranding zu richten, da diese die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über LocalBranding an die jeweilige Vergabestelle zu leiten sind.

(10) Verzichtet der Kunde gegenüber dem Registrar bzw. der jeweiligen Vergabestelle auf eine Domain, wird er hierüber LocalBranding unverzüglich in Kenntnis setzen.

(11) Das Recht zur außerordentlichen bzw. zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. LocalBranding kann insbesondere fristlos kündigen bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte, wegen unerlaubter Nutzung, bei Verstoß gegen geltendes Recht, bei Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch LocalBranding oder wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.

(12) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenso zulässig, wenn eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards es für LocalBranding unzumutbar macht, die Leistungen weiter zu erbringen.

(13) Die Zahlungsunfähigkeit des Kunden berechtigt LocalBranding zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.

(14) LocalBranding ist zur Stornierung von Bestellungen, d.h. nach rechtswirksamer Annahme eines Angebots, nicht verpflichtet. Sofern LocalBranding die Stornierung eines Auftrags durch den Kunden annimmt, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € netto berechnet werden. Liegen die von LocalBranding bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so erfolgt die Berechnung auf deren Grundlage.

(15) LocalBranding kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant Ware ohne das Verschulden von LocalBranding nicht rechtzeitig liefert, obwohl ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen war, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und LocalBranding ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der erwarten ließ, dass LocalBranding dem Kunden daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werde liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt.

(16) LocalBranding kann ebenfalls im Falle höherer Gewalt, bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die LocalBranding nicht zu vertreten hat oder Unwettern auf den Transportwegen vom Vertrag zurücktreten.

(17) Das gegenseitige gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt unberührt, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

§ 15 Unerlaubte Nutzung und Sperre

(1) Der Kunde darf die von LocalBranding bzw. ihrem Provider zur Verfügung gestellten Leistungen, Ressourcen, Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:

  1. Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
  2. Spam-Mails, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
  3. Falsche Absenderdaten bei Emails oder sonstige Verschleierung der Absender-Identität
  4. Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
  5. Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
  6. gewaltverherrlichende Inhalte
  7. pornografische/erotische Inhalte oder Angebote
  8. Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
  9. Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
  10. beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
  11. unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
  12. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails (Spam-Mail-Bombing)
  13. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
  14. Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
  15. das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren
  16. Beeinträchtigung der technischen Infrastruktur des Providers oder der Daten bzw. Performance anderer Kunden / Websites

(2) LocalBranding ist durch Gesetz verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald Kenntnis von diesen erlangt wird. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der durch den Kunden eingestellten Inhalte besteht nicht.

(3) Bei einem Verstoß gegen die AGB, insbesondere bei unerlaubter Nutzung oder bei vermuteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte Dritter oder Verstoß gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder Heimatrecht des Kunden, und nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ist LocalBranding berechtigt, Zugänge zu sperren und die betroffenen Webseiten und/oder Dienste zu sperren, zu deaktivieren oder zu löschen.

4) Dies gilt auch, wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. LocalBranding wird den Kunden über diese Maßnahmen unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern der Kunde nachweist, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden, wird LocalBranding die betroffenen Seiten und/oder Dienste wieder verfügbar machen.

(5) LocalBranding darf Dienste nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend oder endgültig sperren, wenn der Kunde unvollständige oder falsche Angaben macht bzw. nicht zeitnah aktualisiert.

§ 16 Rechtliche Überprüfung, Rechtsmängel, Freistellung

(1) LocalBranding übernimmt im Zusammenhang mit ihren Leistungen ausdrücklich keinerlei rechtliche, insbesondere keine wettbewerbs-, marken-, urheber- und datenschutzrechtliche Prüfung oder Beratung und ist dazu auch gesetzlich nicht berechtigt.

(2) LocalBranding überprüft auch nicht, ob für Kunden entwickelte Slogans, Texte, Logos, Marken, für Kunden registrierte Domains oder andere Entwürfe und Objekte gegen Rechte Dritter verstoßen oder einzigartig oder schutzfähig sind oder auf Dauer Bestand haben.

(3) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit, Markenrecherchen und generell weitergehende rechtliche Prüfungen von Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung. Im Übrigen obliegen rechtliche Prüfungen der Auftraggeberin bzw. deren Rechtsberater.

(4) Texte rechtlichen Inhalts wie AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen u. a. werden von LocalBranding lediglich in Form eines ersten Entwurfs in einem standardisierten Verfahren für den Kunden erstellt. Das gelieferte Ergebnis ist vom Kunden selbst rechtlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Kundenwebsite zur Verfügung gestellten Rechtstexte übernimmt der Kunde allein die Verantwortung.

(5) LocalBranding verpflichtet sich, den Kunden auf offensichtliche rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt sind, sowie auf die Möglichkeit der Einholung weiteren Rechtsrates auf Kosten des Kunden.

(6) LocalBranding ist nach besten Kräften um Einholung und Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen bemüht, gibt jedoch keine Gewähr auf die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erstellten Entwürfe und Objekte. Ebenfalls keine Gewähr übernimmt die Auftragnehmerin für seine Entwürfe und Objekte auf Freiheit von Schutzrechten Dritter.

(7) Im Schadensfalle haftet LocalBranding nur für die ihr ersichtlichen und erkennbaren rechtlichen Risiken und nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haftung von LocalBranding beschränkt sich in diesem Falle der Höhe nach auf den Wert ihrer Eigenleistung für das betreffende Objekt oder Teilobjekt.

(8) Stellt der Kunde LocalBranding fremdes Lizenzmaterial oder generell Vorlagen, Informationen, Daten, Programm-Code oder Bestandteile zwecks Verwendung in der Auftragsabwicklung zur Verfügung, so garantiert der Kunde, dass er über die für den beabsichtigten Einsatz nötigen Nutzungsrechte verfügt.

(9) Sofern der Kunde selbst Inhalte auf seiner Internet-Präsenz einstellt und veröffentlicht oder dies von Dritten durchführen lässt, versichert er, dass diese Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere nicht gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. LocalBranding behält sich vor Inhalte, die ihr in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn LocalBranding von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.

(10) Für die Wahl von Internet Domain-Namen ist allein der Kunde verantwortlich. Sollten Dritte Rechte am Domain Namen geltend machen, kann LocalBranding den Domain Namen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage sperren.

(11) Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von genutzten Leistungen trägt die Auftraggeberin. Sollten Dritte LocalBranding aufgrund möglicher Rechtsverletzungen, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen, in Anspruch genommen werden, verpflichtet der Kunde sich, LocalBranding von jeglicher Haftung freizustellen und alle hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, einschließlich Vermögensschäden und einschließlich Rechtsverteidigungskosten, auf erste Anforderung zu ersetzen, die LocalBranding wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

(12) Der Kunde und LocalBranding sichern zu, sich gegenseitig umgehend schriftlich zu informieren, falls Dritte ihnen gegenüber bezüglich fremdem Lizenzmaterials, Domain-Namen oder Webseiten-Inhalten Ansprüche geltend machen bzw. Unterlassung, Löschung oder Änderung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung fordern. Des Weiteren sichern sich beide Parteien zu, eine Schutzrechtsverletzung vor gegenseitiger Abstimmung nicht anzuerkennen und Abwehrmaßnahmen und/oder Vergleichsverhandlungen abzustimmen. Sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen aus schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen einstellt, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

§ 17 Mängel und Gewährleistung

(1) Es besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen des jeweiligen Auftrags. Die künstlerische Gestaltung betreffend sind Mängel ausgeschlossen.

(2) Bei Warenlieferungen sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.

(3) Des Weiteren gilt für Warenlieferungen, insbesondere für Druckaufträge als vereinbart, dass ein Mangel nicht begründet wird durch:

  1. Alters- oder umweltbedingte Materialveränderungen;
  2. Branchenübliche Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen und / oder zwischen Endprodukt und sonstigen Vorlagen (z. B. Proofs und Ausdruckdaten);
  3. Die Laufrichtung des Papiers und ein hierdurch möglicherweise bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes.
  4. Mögliche produktionstechnisch bedingte Falz-, Stanz- und Beschnitt-Toleranzen von bis zu 1 mm;
  5. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% gegenüber der bestellten Ware, bei Büchern und Magazinen von bis zu 5% (produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Anlaufbögen).

(4) Soweit nicht eindeutig durch LocalBranding grob fahrlässig verursacht, wird Mangel ebenfalls nicht begründet durch und ist jegliche Haftung ausgeschlossen bei

  1. Terminverzögerungen durch verspätete Zahlung von Vorkasse-Rechnungen (Porto etc.);
  2. fehlerhafter Schaltung oder Verteilung bzw. Versendung von Werbemitteln durch Media-Unternehmen, Deutsche Post, Verteildienste o. a. damit beauftragte Unternehmen;
  3. nicht erfolgender Zuteilung bestellter Domainnamen oder Verwirkung der Domainführung und Domainfreigabe wegen nicht erfüllter Zahlungsverpflichtung;
  4. Nichterreichen der von der Auftraggeberin beabsichtigten Erfolge, Ziele und Zwecke und/oder Gewinnerwartungen aus den von LocalBranding gelieferten Leistungen;
  5. Kosten aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen.

(5) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. LocalBranding garantiert nicht, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner nicht, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. LocalBranding gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von ihr eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Zeitpunkt der Überlassung, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware oder Leistung sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenergebnisse in jedem Fall ohne Verzug zu prüfen.

(7) Mängel müssen jeweils schriftlich, bei offenen Mängeln bis spätestens 5 Werktage nach Ablieferung der Leistung und bei verborgenen Mängeln bis spätestens 5 Werktage nach Erkennbarkeit des Mangels vom Kunden angezeigt werden. Danach gilt das die Leistung als mangelfrei angenommen. Bei Versäumung dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwendung der bemängelten Leistung darf bis zur Klärung nicht erfolgen.

(8) Mängel, insbesondere aufgetretene Fehlermeldungen, müssen nach Kräften detailliert wiedergegeben bzw. beschrieben werden (z. B. Fehlerprotokolle).

(9) Bei einem Nacherfüllungsanspruch des Kunden ist vereinbart, dass LocalBranding nach eigener Wahl unentgeltlich die Leistung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist nachbessert oder mangelfreie Leistung neu liefert. Hierbei ist die kostengünstigere Variante zu wählen, sofern dem Kunden daraus keine Nachteile entstehen.

(10) Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. LocalBranding ist zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange die Auftraggeberin seine Vertragspflichten nicht erfüllt.

(11) Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt, veräußert, verteilt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haftet LocalBranding in keinem Fall. Sie tritt jedoch etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an die Auftraggeberin ab.

(12) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Leistungserbringung bzw. ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind, wie §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch), 634a (Baumängel) und 438 Abs. 2 (Arglist) BGB.

(13) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(14) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Vertragsrücktritt oder Minderung verlangen.

§ 18 Haftung

(1) LocalBranding haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das Fehlen von Beschaffenheitsangaben/Garantien. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Schadensersatz beschränkt auf solche Schäden, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind, maximal begrenzt auf den Auftragswert der von LocalBranding erbrachten Leistung.

(3) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und/oder Störungen innerhalb des Internets, die nicht im Einflussbereich von LocalBranding liegen, wie auch für die Leistungen von Dritten (§ 4), übernimmt LocalBranding keine Haftung.

(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen LocalBranding, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinlayouts, Reinausführungen, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, welche LocalBranding der Auftraggeberin zur Kontrolle / Korrektur bereitstellt, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Jede Haftung von LocalBranding hierfür ist ausgeschlossen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe-Erklärung auf die Auftraggeberin über.

(7) Sofern der Kunde Druckaufträge erteilt und dazu gehörige Druckdaten bzw. Druckdateien an LocalBranding übermittelt, so haftet allein der Kunde für die Richtigkeit dieser Daten bzw. Dateien. Dies gilt auch dann, wenn Fehler der Datenübertragung oder Datenträger vorliegen, die nicht von LocalBranding zu vertreten sind.

(8) Sofern der Kunde Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, muss er LocalBranding unverzüglich hierüber informieren.

(9) Sollten infolge Verschuldens des Kunden, Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen von LocalBranding nutzen, haftet der Kunde LocalBranding gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Benutzerkennungen und Passwörter werden an die angegebene Email-Adresse übermittelt.

(10) Kommt die Auftraggeberin in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Auftraggeberin verpflichtet, LocalBranding den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 19 Geheimhaltung und Datensicherheit

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Für Dokumente und/oder Daten, die der Kunde in digitaler Form an LocalBranding übermittelt, hält der Kunde Sicherheitskopien auf eigenen Datenträgern vor. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von LocalBranding notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den entsprechenden Server von LocalBranding übertragen.

(3) Soweit im jeweiligen Angebot enthalten, werden die Server regelmäßig gesichert. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, ist die Auftraggeberin verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an LocalBranding zu übermitteln.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung der Software-Installation oder der Datenbestände, eine vollständige Datensicherung durchzuführen, die nicht auf einem Server von LocalBranding oder von ihr beauftragter Dritter abgelegt wird.

(5) Für Datenverlust ist die Haftung begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand. Dieser ist bemessen nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z. B. Sicherungskopien) eingetreten wäre.

(6) LocalBranding ist berechtigt, Wartungsprogramme auf dem Server vorzuinstallieren. Der Kunde stellt LocalBranding von der Haftung durch eventuell auftretende Sicherheitslücken frei.

§ 20  Datenschutz

(1) LocalBranding erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur soweit und solange dies zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragszwecks erforderlich ist.

(2) Die gesonderte Datenschutzerklärung von LocalBranding ist Teil dieser AGB.

§ 21 Mitteilungen per Email

(1) Die Vertragspartner erkennen die unbeschränkte Wirksamkeit von Willenserklärungen, welche sie per elektronischer Post (Email) übermitteln, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

(2) Die Email muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, Datum und Uhrzeit der Absendung, sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

(3) Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist nicht gewährleistet. Sofern vom anderen gewünscht, stellt jeder Vertragspartner ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene Email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Die Verbindlichkeit der Email und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Kündigungen und Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und LocalBranding ergeben, der Sitz von LocalBranding.

(3) Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) LocalBranding ist wahlweise berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 23 Änderungen

(1) LocalBranding kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen wiederspricht. Auf diesen Umstand wird LocalBranding den Kunden in der Ankündigung und mit der Änderung hinweisen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen der jeweils aktuellen und als Bestandteil des Vertrages zwischen LocalBranding und dem Kunden vereinbarten AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 24 Salvatorische Klausel

(1) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, oder sollten die AGB eine ausfüllungsbedütftige Lücke aufweisen, bleiben die übrigen Teile dieser AGB in Inhalt und Wirksamkeit davon unberührt.

(2) Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, welche der gesetzlichen Bestimmung entspricht und die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt und die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

 

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