von LocalBranding
Wichtige Information für alle Onlineshop Betreiber:
Bringst Du als sogenannter „Erst-Inverkehrbringer“ eine „mit Ware befüllte“ Verpackung auf den Weg zum Endverbraucher, bist Du verantwortlich, zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsmüll beizutragen. Egal welche Menge an Verpackungsmüll anfällt, ab dem 1. Januar 2019 besteht keine Mindestmengenbegrenzung mehr.
Da die gesetzliche Pflicht der Rücknahme des Verpackungsmülls in der Realität kaum umsetzbar ist, besteht die Möglichkeit, stattdessen jährliche Lizenzgebühren an das Duale System zu bezahlen, welches sich um die Entsorgung und Verwertung kümmert.
Wichtig: Zusätzlich musst Du Deine lizenzierten Verpackungsmaterialien jährlich bei der neu eingerichteten „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ melden und dich dort registrieren.
Achtung: Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz drohen Strafen bis zu 200.000 € sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bis hin zum Vertriebsverbot.
So gehst Du vor:
- Ermittlung der jährlichen Verpackungsmengen, welche an Endverbraucher versendet werden.
- Registrierung bis zum Jahresende bei der neu eingerichteten Zentrale Stelle Verpackungsregister.
- Anmeldung bei einem Dualen System. Zum Beispiel bei Lizenzero.
- Abgabe einer Vollständigkeitserklärung über sämtliche im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister.
- Jährliche Revision der Mengen und entsprechende Meldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister sowie an das Duale System.
Hilfreiche Links:
Haftungshinweis
Es wird keinerlei Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Verfasser übernommen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und dass dieser Beitrag weder eine Rechtsberatung darstellt noch eine individuelle Rechtsberatung ersetzt.
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