Das Recht am eigenen Bild

Die wichtigsten rechtlichen Grundsätze im Überblick

von LocalBranding

Unsere Informationstätigkeit lebt von Bild, vorrangig von Bildern unserer Kunden, Klienten, Mitglieder und Mitarbeiter. Zu beachten ist bei jedem Foto das Recht des Abgebildeten an seinem eigenen Bild.

Im Überblick die wichtigsten rechtlichen Grundsätze:

  1. Nach §§ 22 und 23 KUG: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen / Ausnahmen s.u.
  2. Bildnisse von Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht und verbreitet werden.
  3. Egal ist dabei, ob es sich um Porträtaufnahmen oder Gruppenfotos handelt.
  4. Sobald die Person der äußeren Erscheinung nach erkennbar ist, muss eine Zustimmung vorliegen.
  5. Das Einholen einer schriftlichen Einwilligung (Model-Release) ist notwendig. Die Art und der Umfang der Bildverwendung wird darin festgehalten.
  6. Wichtig: Es ist Sache des Fotografen, das Einverständnis der abgelichteten Person vor Veröffentlichung einzufordern. Es ist nicht Pflicht des Abgebildeten der Veröffentlichung zu widersprechen.
  7. Bei Fotos von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) ist die Zustimmung der Eltern einzuholen.

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

§ 23 KUG sieht u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen:

a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte: Personen des politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens und was Gegenstand der Aufmerksamkeit oder Anteilnahme der Öffentlichkeit ist.

b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint, wenn das Hauptmotiv der Aufnahme die Landschaft bzw. allgemeine Umgebung und nicht die Darstellung der Person ist.

c) Bilder von Menschenansammlungen: Personen die willentlich an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, dürfen abgebildet werden (z.B. Veranstaltungen wie Demonstrationen, Karnevalsumzüge, Sportevents, Konzerte und Kongresse). Zufällig ausgeführte Versammlungen, wie Warteschlange vor der Kasse, zählen nicht dazu. Zuschauer einer öffentlichen Veranstaltung dürfen nicht einzeln hervorgehoben werden.

Fazit

Als Unternehmer solltest Du unbedingt auf die schriftliche Zustimmung von abgebildeten Personen achten. Nutze dazu unser vorgefertigtes Model-Release im Download.

Verfasst von Almut Jeroma

Almut ist die Mitgründerin und Kontakterin der LocalBranding GmbH. Mit nun mehr 25 Jahren Berufserfahrung im Feld der integrierten Markenführung, hat sie bereits mit diversen Firmen in Deutschland gearbeitet und deren Erfolgsstory mitbegleitet.

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